Kinder mit einer Betreuerin

Förderung in der Kinder-Tages-Pflege

Was ist Kinder-Tages-Pflege ?

Viele Eltern gehen arbeiten.
Oder sie machen eine Ausbildung.
Die Eltern brauchen eine Betreuung für ihre Kinder.

Die Eltern können auswählen:
• Das Kind kann in einen Kindergarten gehen.
• Oder zu einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.

Für die Tagesmutter und den Tagesvater
gibt es auch ein schwieriges Wort.
Das Wort heißt Kinder-Tages-Pflege.

Die Kinder gehen dann in die Kinder-Tages-Pflege.
Meistens machen Mütter die Kinder-Tages-Pflege.
Manchmal aber auch Väter.
Deshalb nennen wir hier auch die Väter.

Die Orte

Tagesmütter und Tagesväter können die Kinder
an diesen Orten betreuen:
• In der Wohnung von der Tagesmutter
oder dem Tagesvater.
• In der Wohnung von den Eltern.
• In anderen Räumen.

Das Jugendamt prüft, ob die Räume in Ordnung sind.
Allerdings nur, wenn die Kinder in den Räumen von der
Tagesmutter oder dem Tagesvater betreut werden.

Das Jugendamt prüft nicht das Zuhause von den Kindern.
Es können auch mehrere Tagesmütter und
Tagesväter mehrere Kinder zusammen betreuen.

Zum Beispiel 2 oder 3 Tagesmütter und Tagesväter.
Sie dürfen zusammen 9 Kinder betreuen.

Jede Tagesmutter und jeder Tagesvater braucht
dafür eine Erlaubnis vom Jugendamt.

Die Eltern machen einen Vertrag mit
der Tagsmutter oder dem Tagesvater.
Sie machen den Vertrag immer mit einer einzelnen Person.
Auch wenn mehrere Tagesmütter und Tagesväter
zusammen mehrere Kinder betreuen.

Wer beantwortet meine Fragen ?

Fragen beantwortet das zuständige Jugendamt.
Zum Beispiel zu den Betreuungsplätzen
die zur Verfügung stehen.

Oder wie das mit dem Anmelde-Verfahren
funktioniert.

Informations-Video

Mehr Informationen

Mehr Informationen zur Kindertagespflege
auf der Internetseite vom LVR.

Hier ist die Seite

Interessante Informationen finden Sie auch
auf dem BTHG-Beratungsportal vom LVR.

Hier ist die Seite

Außerdem gibt noch der KiTa-Finder für Nordrhein-Westfalen
wichtige Informationen.

Hier ist die Seite

Beratung in der Nähe finden

Geben Sie unten im blauen Kasten
Ihren Wohnort ein.
So finden Sie Beratung in Ihrer Nähe.


Nicht das Richtige gefunden?

Nutzen Sie unsere geführte Suche.

geführte Suche
Das Schild des Landeshauses des LVR am Rhein
Hilfe Seite vorlesen lassen Vorlesen Nach oben