Bild mit Pusteblumen

Entschädigung bei Impfschaden

Impfungen schützen vor Krankheiten.
Manche Impfungen nennt man auch Schutzimpfungen.
Durch die Impfungen werden Sie nicht krank.
Sie können dann auch keine anderen Menschen anstecken.

Manche Impfungen sind wichtig.
Zum Beispiel:

  • Impfung gegen Masern
  • Impfung gegen Mumps
  • Impfung gegen Röteln
  • Impfung gegen Keuchhusten
  • Impfung gegen Kinder-Lähmung
  • Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2.

Die Gesundheits-Behörden sagen:
Man muss diese Impfungen machen.

Impfschaden

Das ist Impf-Schaden:

Bei einer Impf-Reaktion ist der Körper krank.
Das ist normal.
Eine Impf-Reaktion ist eine normale Reaktion
vom Körper auf den Impf-Stoff.
Bei einer Impf-Reaktion
kann der Körper auch schmerzen.
Aber bei einer Impf-Reaktion
geht es dem Körper nach kurzer Zeit wieder gut.

Aber bei einem Impf-Schaden ist der Körper kranker.
Und der Körper bleibt krank.

Entschädigungsleistungen

Manche Menschen haben eine Impfung bekommen.
Die Impfung ist von der Gesundheits-Behörde empfohlen.
Manche Menschen können von der Impfung dauerhaft krank werden.
Dann sind sie für immer krank.
Diese Menschen bekommen dann Geld vom Staat.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Infektions-Schutz-Gesetz.
Kurz: IfSG.

Man muss einen Antrag machen.
Der LVR-Fach-Bereich 'Soziale Entschädigung' prüft den Antrag.
Die Prüfung ist wichtig.
Denn die Prüfung zeigt:

  • Hat die Impfung die gesundheitliche Schädigung verursacht?
  • Oder hat die Impfung die gesundheitliche Schädigung nicht verursacht?

Hier finden Sie mehr Infos zu den Leistungen und das Antrags-Formular


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