Kind in der Schule

Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Schuleintritt

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung

Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung
können Hilfe bekommen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 35a Sozial-Gesetz-Buch 8.
Die Hilfe heißt: Eingliederungs-Hilfe.
Das Jugend-Amt ist zuständig
für die Eingliederungs-Hilfe.

Persönliche Beratung und Hilfe durch die Jugendämter

Die Eingliederungs-Hilfe soll das Leben
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
besser machen.

Die Eingliederungs-Hilfe hilft:

  • dass das Kind oder der Jugendliche
    besser lernen kann.
  • dass das Kind oder der Jugendliche
    besser mit anderen zusammen sein kann.

Das Jugend-Amt kann verschiedene Hilfen geben.

Sie wollen mehr über die Eingliederungs-Hilfen wissen?
Zum Beispiel:

  • Kann ich Hilfe bekommen ?
  • Welche Hilfe kann ich bekommen ?
  • Wie kann ich einen Antrag machen ?
  • Was muss ich wissen, wenn ich Hilfe bekomme ?

Dann können Sie in Ihrem Jugend-Amt fragen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen.
Sie beraten und beantworten Ihre Fragen.
Die Beratung ist kostenlos.


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